Brandschutz- / und Evakuierungshelfer
Brandschutzhelfer-Ausbildung inklusive Evakuierungshelfer gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2
Jedes Unternehmen muss mindestens 5 % der jeweils anwesenden Belegschaft zu Brandschutzhelfer*innen ausbilden – immer entsprechend der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.
Die Brandschutzhelfer-Schulung muss nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 alle drei bis fünf Jahre wiederholt bzw. aufgefrischt werden. So stellen Sie sicher, dass die notwendigen Handgriffe und Schritte im Brandschutz präsent sind und Sie die neuesten Techniken beherrschen. Sie möchten Ihr ganzes Team in einer Inhouseschulung ausbilden? Dann buchen Sie die Brandschutzhelfer Ausbildung bei BSO inhouse.
Für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss auch eine praktische Unterweisung im Rahmen einer Feuerlöschübung durchgeführt werden.
